IPO-Apportierholz
Die seit dem 1.1.2012 gültige Prüfungsordnung sieht nur eine Empfehlung für Apportierhölzer vor. Sollte der Richter allerdings IPO-Apportierhölzer verlangen, dann sollten diese folgender Zeichnung entsprechen:
Die vom Veranstalter bereitgestellten Bringhölzer
müssen von allen Teilnehmern verwendet werden. Führereigene Bringhölzer sind nicht zugelassen. Die in der IPO vorhandene Zeichnung eines
Bringholzes ist lediglich ein Muster. Wichtig ist, dass
die Gewichte stimmen, die Stege aus Holz hergestellt und mindestens 4 cm
vom Boden entfernt sind.
Die IPO-Apportierhölzer von Straub-Hundesport entsprechen den gewünschten
Maßen und Gewichten, die der FCI vorschlägt.
Manche Richter fordern IPO-Apportierhölzer; mit unseren
IPO-Apportierhölzern entsprechen Sie den Wünschen der IPO.