IPO-Apportierholz – Apportierhölzer nach IPO

IPO-Apportierholz

Apportierholz nach IPO

jetzt gefordert - IPO-Apportierholz

Die seit dem 1.1.2012 gültige Prüfungsordnung sieht nur eine Empfehlung für Apportierhölzer vor. Sollte der Richter allerdings IPO-Apportierhölzer verlangen, dann sollten diese folgender Zeichnung entsprechen:

Laut FCI sollten Apportierhölzer für VPG-Prüfungen so aussehen!

Skizze für Apportierhölzer aus der IPO vom FCI (Quelle: FCI-Leitfaden 2012)

Die vom Veranstalter bereitgestellten Bringhölzer
müssen von allen Teilnehmern verwendet werden. Führereigene Bringhölzer sind nicht zugelassen. Die in der IPO vorhandene Zeichnung eines
Bringholzes ist lediglich ein Muster. Wichtig ist, dass
die Gewichte stimmen, die Stege aus Holz hergestellt und mindestens 4 cm
vom Boden entfernt sind.

Die IPO-Apportierhölzer von Straub-Hundesport entsprechen den gewünschten
Maßen und Gewichten, die der FCI vorschlägt.
Manche Richter fordern IPO-Apportierhölzer; mit unseren
IPO-Apportierhölzern entsprechen Sie den Wünschen der IPO.

IPO-Fährtengegenstände für professionellen Hundesport

IPO-Fährtengegenstände entsprechen den aktuellen IPO-Normen

IPO-Fährtengegenstände aus den passenden Materialien und in den normgerechten Maßen.

IPO-Fährtengegenstände in einer praktischen und
wiederverschließbaren PVC-Verpackung.

Die 7 Fährtengegenstände entsprechen in ihren Maßen
den aktuellen IPO Normen.

  • 1 Stück Holz
  • 1 Stück Filz
  • 1 Stück Kork
  • 1 Stück Nylon
  • 1 Stück Leder
  • 1 Stück Kunststoff
  • 1 Stück Textil